Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Juni 1990
§ 81

§ 81 – Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit den Trägern von Sozialleistungen nach dem Zweiten, Dritten, Vierten, Fünften, Sechsten, Zwölften und Vierzehnten Buch, normal normal Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 des Neunten Buches, normal normal den Familien- und Jugendgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie den Justizvollzugsbehörden, normal normal Schulen und Stellen der Schulverwaltung, normal normal Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, normal normal den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, normal normal Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, normal normal den Stellen der Bundesagentur für Arbeit, normal normal Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, normal normal den Polizei- und Ordnungsbehörden, normal normal der Gewerbeaufsicht, normal normal Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte, der Weiterbildung und der Forschung und normal normal Einrichtungen, die auf örtlicher Ebene Familien und den sozialen Zusammenhalt zwischen den Generationen stärken (Mehrgenerationenhäuser), normal normal normal arabic im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.

Kurz erklärt

  • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen mit verschiedenen Institutionen zusammenarbeiten.
  • Dazu gehören Sozialleistungsträger, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden.
  • Schulen und Schulverwaltungen sind ebenfalls wichtige Partner in dieser Zusammenarbeit.
  • Gesundheitsdienste und Beratungsstellen, wie Suchtberatungen, spielen eine Rolle.
  • Ziel ist es, die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien zu verbessern.